Versand
Beschädigung oder Verlust einer Sendung
Was tun, wenn eine Sendung beschädigt oder gar nicht ankommt?
Was können Sie tun, wenn Ihre Sendung beschädigt wurde?
Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, um den Schaden zu melden:
- Online: Folgen Sie den Anweisungen unter E-Schadenmeldung.
- Post-App: Melden Sie den Schaden unter «Empfangen» > «Schaden melden». (ab Herbst 2022)
- Filiale: Bitte bringen Sie das Paket inklusive Verpackung und Polsterung oder den Brief inklusive Inhalt mit. In der Filiale beurteilen wir den Schaden und leiten ihn dann zur Bearbeitung weiter. Allenfalls muss ein Schadenprotokoll erstellt werden. Das gilt für nationale und internationale Sendungen.
Was können Sie tun, wenn eine Sendung verloren ging?
Wenn eine Sendung nicht wie erwartet eintrifft, dann können Sie über uns einen Nachforschungsauftrag erfassen. Die Nachforschung kann vom Versender oder vom Empfänger erfasst werden.
Die Nachforschung können wir nur dann starten,
- wenn in der Sendungsverfolgung das Ereignis «Sendung zugestellt» fehlt
- wenn die publizierte Beförderungszeit mehr als zwei Tage abgelaufen ist
- wenn die Empfängerin oder der Empfänger bestätigt (mündlich oder schriftlich, z.B. per E-Mail), die Sendung nicht erhalten zu haben
Nationale Nachforschung starten
Nachforschungen sind bis zu einem Jahr nach der Aufgabe möglich:
Für die Nachforschung benötigen wir folgende Angaben:
- Name, vollständige Adresse und Telefonnummer von Absender und Empfänger
- Beschreibung des Sendungsinhalts
- Selbstkosten des Sendungsinhalts
- Sendungsnummer
Selbstverständlich können Sie den Nachforschungsauftrag auch bei Ihrer nächsten Filiale der Post aufgeben. Bitte bringen Sie dazu die obengenannten Informationen mit.
Internationale Nachforschung starten
Nachforschungen sind bis sechs Monaten nach der Aufgabe möglich:
Für eine Nachforschung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name, vollständige Adresse und Telefonnummer von Absender und Empfänger
- Detaillierter Sendungsinhalt
- Selbstkosten des Sendungsinhalts
- Kopie des Frachtbriefs (wenn vorhanden)
- Kopie der Aufgabequittung
- Falls Sie Ihre Quittung nicht finden, benötigen wir zusätzlich:
- Sendungsnummer
- Angabe von Zusatzleistungen
- Gewicht der Sendung
- Als Geschäftskunde geben Sie zusätzlich den Namen der Kontaktperson in Ihrer Firma an und (wenn vorhanden) den Namen Ihres Kundenberaters bei der Post.
Selbstverständlich können Sie den Nachforschungsauftrag auch bei Ihrer nächsten Filiale der Post aufgeben. Bitte bringen Sie dazu die obengenannten Informationen mit.
Quelle: https://www.post.ch/de/pakete-versenden/schaden-oder-verlust